Ordnerdienste für Veranstaltungen & Events

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Sorgen Sie für Sicherheit auf Ihren Veranstaltungen

Wo sich viele Menschen versammeln, sei es bei Wahlkämpfen, Demonstrationen oder eben auch anderen geplanten Veranstaltungen, gibt es immer potenzielle Gefahren – ob durch eine entstandene Massenpanik oder durch aggressive Besucher. Bei Veranstaltungen kommt es häufiger zu unangenehmen Situationen. Gut, dass es den Ordnerdienst gibt, der mit seinen High-Visibility-Uniformen allein schon durch seine Präsenz für Ruhe und Ordnung sorgt.

Der Einsatz von Ordnerdiensten bei Veranstaltungen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, und zwar in § 38 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV). Diese Pflicht greift jedoch nur, wenn es “die Art der Veranstaltung erfordert”. Zu dieser Vorschrift gibt es keine Richtlinien oder Grenzen; der Veranstalter muss nach eigenem Ermessen handeln. Er steht bei entsprechenden Veranstaltungen in der Pflicht, einen verantwortlichen Ordnungsdienst zu benennen und diese Einteilung ggf. dem Ordnungsamt vorzulegen.

Doch was gehört alles zu den Tätigkeiten der Ordner? Und welche Voraussetzungen sollte ein Dienstleister mitbringen, damit die Sicherheit gewährleistet werden kann?

Was sind Ordnerdienste und welche Funktion haben sie?

Ordnungskräfte sorgen auf Veranstaltungen und bei anderen Events dafür, dass Besucher und ebenso der Veranstaltungsort gegen unterschiedlichste Gefahrenquellen geschützt sind. Dazu zählen unter Anderem Panik, Feuer oder unbefugtes Betreten. Voraussetzungen für den Einsatz von Sicherheitskräften sind dabei stets die Unabhängigkeit von anderen Bereichen des Events, die Erfahrung in den betreffenden Fachgebieten des Personals und die Professionalität der Mitarbeiter.

Von vornherein sollte der Veranstalter sich für einen Sicherheitsdienstleister entscheiden, der den Anforderungen der DIN 77200 (“Sicherheitsdienstleistungen”) sowie den “Sicherheitsdienstleister Anforderungen” in § 9 der Bewachungsverordnung(BewachV) entsprechen.

Bevor es los geht, muss das gebuchte Sicherheitsunternehmen mit dem Veranstalter ab 5.000 Besucherplätzen oder, “wenn es die Art der Veranstaltung erfordert”, ein Sicherheitskonzept ausarbeiten. Mit diesem werden Maßnahmen festgelegt, die im Fall von eintretenden und unerwarteten Komplikationen und Konflikten zu ergreifen sind. Ein solches Konzept ist obligatorisch, wenn bei der betreffenden Veranstaltung von einem erhöhten Sicherheitsrisiko nach § 2 (5) MVasiV (Muster-Veranstaltungssicherheit-Verordnung) auszugehen ist, zum Beispiel durch einen der folgenden Gefahrenpunkte:

• Es wird mit einer hohen Personendichte gerechnet
• Es sind Konflikte zu erwarten
• Das Gelände weist besondere Risiken auf
• Parallele Veranstaltungen in der Nähe
• Es bestehen Brandrisiken

Zum Sicherheitskonzept gehört die Definition des Schutzziels und die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Für häufigere Einsätze derselben Art kann ein Sicherheitsunternehmen auch sogenannte “Event-Sheets” entwickeln, die das grundsätzliche Sicherheitskonzept abdecken und hilfreich sind zur schnelleren Vorbereitung der Sicherheitsmaßnahmen.

Des Weiteren gilt es, im Vorhinein zu schätzen, wie viele Besucher der Veranstaltung beiwohnen werden, um eine angemessene Anzahl Ordner zu bestellen. Als Faustregel gilt: je 100 Besucher sollte eine Ordnungskraft vor Ort sein. Ordnungskräfte sind nicht nur nach Besucherzahl zu staffeln, sondern auch nach Gefährdungsgraden. Also müssen weitere Kriterien zur Mitarbeiterdichte miteinbezogen werden:

• Anzahl der Ein- und Ausgänge
• Größe/Übersichtlichkeit des Veranstaltungsgeländes
• Anzahl fester Positionen
• Erfahrung des Sicherheitsdienstleisters

Was sind die Aufgaben eines Ordnerdienstes?

Zu den Aufgaben des Ordnerdienstes zählen nicht nur Tätigkeiten wie Parkplatzüberwachung oder Einlasskontrolle, sondern besonders das Crowd Management. Mit Crowd Management, einem relativ neuen Begriff im Sicherheitsgewerbe, bezeichnet man die Überwachung und ggf. auch Steuerung der Besucherströme.

Mittels zweier Kernaspekte geht das Crowd Management vonstatten: Psychologie und Technik. Während mithilfe von Technik von einem zentralen Punkt aus Maßnahmen und Entwicklungen der Veranstaltung überwacht werden (Kameras, Funk, Lautsprecher etc.), hilft der psychologische Aspekt den Besuchern: mit Ruhe, Information und Übersicht können Besucherströme gemanaged werden. Der Ordner verfügt über Informationen über Flucht- und Sanitärbereiche und bewahrt in allen Notsituationen die Ruhe.

Zu den Aufgaben des Ordnerdienstes gehört auch die Erkennung von Gefahrensituationen, veranstaltungsbezogen oder im Zusammenhang mit Straftaten oder jedweder anderen Art:

Veranstaltungsbedingte Gefahrensituationen: Überfüllung, Gedränge, Behinderungen des Besucherstroms, Blockierung von Feuerwehr-/Rettungswagenzufahrten, Vandalismus und Krawall
Unfälle: Panikverhalten, Brände, Stromausfall, Unwetter, Schadensfälle, Explosionen
Anschlagsszenarien: Gefahr von Amoktaten, Terrorismus, Bombendrohung, Fund eines verdächtigen Gegenstands, Angriffe
Straftaten: Konsum oder Handel von Betäubungsmitteln, gewaltbereite Besucher, Bedrohung

Ein zu geringer Einsatz oder eine zu niedrige Zahl an Sicherheitskräften im Dienst kann zu einem Abbruch oder einer Untersagung der Veranstaltung führen, da die Ordner unter Umständen nicht in der Lage sind, angemessen auf eine der oben genannten Gefahrensituationen zu reagieren.

Zusammengefasst haben Mitarbeiter im Ordnerdienst ein vielfältiges Aufgabengebiet:

  • Planung der Sicherheitskonzepte
  • Gefährdungskontrolle
  • Einlasskontrolle, Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen
  • Parkplatzüberwachung
  • Crowd Management
    • Einsatz von Deeskalationstechniken
    • Überwachung der Besucherströme
    • ggf. Kontrolle der Besucherströme
  • Absicherung des Bühnen- und Backstagebereichs
  • Sicherheitsdurchsagen
  • Sicherung und Kontrolle von Notausgängen und Wegen für Rettungswagen/Feuerwehr
  • Transportschutz von Kassenbeständen
  • Betreuung von VIPs, Chaffeurdienste, Personenschutz
  • Mobile Einsatztrupps
  • Streitschlichter
    • Hilfeleistung für Besucher
    • Hausrecht ausüben
    • Kontrollgänge
  • Einsatzleitung
    • Koordination der Veranstaltung

Mit K&C Security entscheiden Sie sich für einen Partner, der neue Maßstäbe für Ihre Sicherheit setzt, und das mit Quantität und Qualität. Unser besonderes Augenmerk liegt auf unseren Mitarbeitern, die mit gewaltvermeidendem Denken und Handeln präventiv für Ihre Sicherheit sorgen. Selbstverständlich verfügen wir über alle nach § 34a GewO geforderten Genehmigungen und Voraussetzungen.

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